Der VdK fordert – die FDP antwortet

30.01.2021

Der VdK-Ortsverband Neu-Anspach hat einen Forderungskatalog aufgestellt und fragt anläßlich der Kommunalwahl 2021 alle Parteien, wie sie zur Umsetzung der Maßnahmen stehen.

Der VdK-Ortsverband Neu-Anspach fordert

  1. die Aktualisierung des Stadtführers „Barrierefreiheit“ (Aktueller Stand 2015)
    Wir halten nicht nur eine Aktualisierung des Stadtführers “Barrierefreiheit“ für geboten, sondern empfehlen, diesen neben einer grundlegenden Formatbearbeitung auf der städtischen Seite insbesondere auch auf die Homepage des VdK zu stellen. Ein pdf-Dokument reicht hier völlig aus. Das nachfolgende Bild unterstreicht die Notwendigkeit eines Handlungsbedarfs.
    http://neu-anspach.epaper.pro/stadtfuehrer/#/10
  1. dass Bushaltestellen ausschließlich der Nutzung durch Linienbusse dienen sollen. Altglas- und Altkleidercontainer oder Briefkästen dürfen nicht in unmittelbarer Nähe der Container vorhanden sein, da durch Falschparker das Ein- und Aussteigen aus den Bussen erschwert wird.
    Wenn wir Ihre Ausführungen richtig interpretieren, sollen im Bereich von Bushaltebuchten keine Altglas- und Altkleidercontainer sowie Briefkästen vorhanden sein. Damit soll verhindert werden, dass bei einer Nutzung dieser Anlagen durch die Bürger in den Haltebuchten geparkt/angehalten und das Ein- und Aussteigen aus den Bussen erschwert wird. Von Interesse ist zunächst, ob es sich hier um bekannte Einzelfälle handelt bzw. mit welcher Häufigkeit ein solcher Konflikt stattgefunden hat. Zum besseren Verständnis dieser Forderung ist auch wichtig zu verstehen, in welcher Art und Weise Bürger mit Behinderung bislang davon betroffen waren. Insoweit würden wir, bevor weitergehende Schritte eingeleitet werden, in geeigneter Weise dafür Sorge tragen, dass diese Konfliktsituationen vermieden werden. Erwähnenswert ist darüber hinaus auch, dass die Stadt mit dem behindertengerechten Umbau der Haltebuchten bereits einen wirkungsvollen Beitrag zur Sicherheit vor allem für Bürger mit Behinderungen erbracht hat.
  1. die Öffnung der vorhandenen Toilettenanlagen auf den Friedhöfen für alle Besucher, zumindest in den Sommermonaten.
    Die Öffnung der Toilettenanlagen auf Friedhöfen ist mit Sicherheit eine sinnvolle Anregung. Verschiedenen Faktoren bzw. Fragestellungen beeinflussen hier jedoch die Umsetzung:
    – Auf welchen Friedhöfen sind Toiletten vorhanden?
    – Sind diese Toiletten frei zugänglich, d.h. nicht nur reine Personaltoiletten innerhalb eines Gebäudes?
    – Sind geschlechtergetrennte Toilettenanlagen vorhanden?
    – Sind behindertengerechte Toilettenanlagen vorhanden?
    – Wie bzw. von wem sollen der Schließ- und Reinigungsdienst sowie die generelle Kontrolle der Anlagen durchgeführt werden? Welche Kosten entstehen hierfür?
    Es ist nicht auszuschließen, dass bei einer Öffnung vorhandener – bislang stadtintern genutzter – Toilettenanlagen für die Öffentlichkeit, Auflagen auf die Stadt zukommen, die erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Insoweit bedarf es aus unserer Sicht im Vorfeld einer solchen Entscheidung eingehender Untersuchungen respektive Überprüfungen.
  1. eine Ausweitung der 30er-Zonen über den unmittelbaren Gefahrenbereich (Schulen, Kindergärten, Seniorenheime) hinaus z.B. Raiffeisenstrasse, Auf der Hochwiese, Wiesenau, Taunusstraße, Hauptstraße.
    Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung von Tempo 30-Zonen wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO § 45 I c) geregelt. Es ist unbestritten, dass Geschwindigkeitsreduzierungen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen, die Einrichtung unterliegt jedoch klaren Vorgaben.
    So dürfen sich diese Zonen u.a.
    – generell nicht auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erstrecken, ausgenommen hiervon sind Zonen vor sozialen Einrichtungen (die Hauptstraße ist z.B. von der Kreuzung mit der K 723 bis zur B 275 eine Kreisstraße).
    – nur auf weniger befahrene Straßen erstrecken.
    Weiterhin sollen Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nur dort in Betracht kommen, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer.
    Auf eine Darstellung aller gesetzlichen Regelungen verzichten wir hier, diese dürften hinlänglich bekannt sein. Nicht außer Acht gelassen werden dürfen bei einer Ausweitung der Tempo 30-Zonen über den Gefahrenbereich hinaus jedoch die hiermit verbunden finanziellen Aufwendungen. Eine grundsätzliche generelle Ausweitung ohne Anlassbezug, wie von Ihnen für die genannten Straßen vorgeschlagen, ist daher zunächst kritisch zu hinterfragen. Die Anordnung von Tempo 30 sollte auf Hauptverkehrsstraßen nur in begründeten Fällen (z.B. bei hohem Radverkehrsaufkommen im Mischverkehr oder bei linienhaftem Fußgänger-Querungsbedarf) geprüft werden.
  1. konsequente Ahndung von Falschparkern, insbesondere auf schmalen Bürgersteigen und weitere Kennzeichnung von Parkflächenmarkierungen zum besseren Miteinander von Autofahrern und Fußgängern, Rollator- und Rollstuhlfahrern.
    Die nachvollziehbare und verständliche Forderung, konsequenter die Ahndung von Falschparkern durchzuführen, ist unserer Meinung nach in erster Linie an das zuständige Ordnungsamt zu richten. Die Politik hat und sollte sich aus dem Verwaltungshandeln grundsätzlich herauszuhalten.
    Da, wo sinnvoll und erforderlich, wurden in der Vergangenheit an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Parkflächenmarkierungen vorgenommen. Wenn dies in weiteren Bereichen zum besseren Miteinander erforderlich ist, werden wir diese Maßnahmen unterstützen.
  1. Ortsbegehung mit dem VdK um aufzuzeigen, wo Bürgersteige zu schmal und für Rolltor-Rollstuhlfahrer nahezu unüberbrückbar sind.
    Wir halten gemeinsame Ortsbegehungen für eine Selbstverständlichkeit. Nach unserem Kenntnisstand wurden solche Aktionen in der Vergangenheit auch bereits schon durchgeführt. Sollte hier aus gegebenem Anlass Handlungsbedarf bestehen, findet diese Anregung unsere volle Unterstützung.
  1. Neu-Anspach soll am Projekt „Modellregion Inklusion“ des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration teilnehmen. Zumindest soll Neu­Anspach einen lnklusionsbeirat initiieren, um u.a. barrieregreises Wohnen für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.
    Eine zwingende Notwendigkeit für eine Teilnahme Neu-Anspachs am Projekt “Modellregion Hessen“ erschließt sich für uns im Moment nicht, zumal auch finanzielle Randparameter momentan seitens der Stadt nicht erfüllt werden können.
    Ein in der Kommune eingesetzter Inklusionsbeirat
    – hat die Aufgabe, die Maßnahmen des Inklusionsplans umzusetzen. Unsere Suche nach einem solchen Plan verlief ergebnislos.
    – vertritt die Interessen aller in der Stadt lebenden Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderung. Ein konkretes Anliegen ist vielfach die Verbesserung der Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen vor Ort.
    Auch wenn in Neu-Anspach hinsichtlich der Barrierefreiheit an einigen Stellen sicherlich noch Handlungsbedarf besteht, halten wir den bislang eingeschlagenen Weg der gemeinsamen Zusammenarbeit (Stadt – Politik – VdK) für sinnvoller. Diese Zusammenarbeit sollte, wenn erforderlich, intensiviert werden. Die Anmerkung, dass der Inklusionsbeirat u.a. barrierefreies Wohnen für Menschen mit Behinderung ermöglichen soll, dürfte kaum umsetzbar sein. Dieses Gremium hat letztlich nur beratende Funktion. Die Entscheidungen hierüber werden an anderer Stelle getroffen.
    Wir stehen grundsätzlich aber allen Diskussionen offen gegenüber. Sollten überzeugende Argumente für die Initiierung eines Inklusionsbeirats vorgebracht werden, werden wir uns dieser Initiative nicht verschließen.

Aufgrund der Komplexität der einzelnen Forderungen bzw. Anregungen hielten wir es für erforderlich, auf einzelne Punkte näher einzugehen, da ein schlichtes “Ja/Nein“ den Problemstellungen nicht gerecht werden würde. Dazu kommt, dass im Zuge der angespannten Haushaltssituation der Stadt Forderungen generell hinsichtlich ihrer künftigen Kostenbelastung sorgfältig auf den Prüfstand gestellt werden müssen.